Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.12.2020, Az.: 2 BvR 2079/20
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen bestimmte Richter als unzulässig
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.12.2020
Referenz: JurionRS 2020, 48730
Aktenzeichen: 2 BvR 2079/20
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201201.2bvr207920

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BVerfGG

BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 2079/20

Tenor:

  1. 1.

    Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den Richter Müller wird als unzulässig verworfen.

  2. 2.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

  3. 3.

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

[Gründe]

1

Das gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den Richter Müller gerichtete Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehören (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 f. Rn. 12>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2020 - 2 BvR 341/20 -, Rn. 1).

2

Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.