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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.11.2020, Az.: 2 BvC 49/19
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl 2019; A-limine-Abweisung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 19.11.2020
Referenz: JurionRS 2020, 48720
Aktenzeichen: 2 BvC 49/19
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20201119.2bvc004919

BVerfG, 19.11.2020 - 2 BvC 49/19

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

[Gründe]

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 10. September 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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