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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.11.2020, Az.: 2 BvR 1968/20

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Begründung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.11.2020
Aktenzeichen
2 BvR 1968/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 49348
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201112.2bvr196820

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.