Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 05.08.2020, Az.: 2 BvC 60/19
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 05.08.2020
- Aktenzeichen
- 2 BvC 60/19
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2020, 42231
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200805.2bvc006019
Rechtsgrundlage
Tenor:
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 ZPO).
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
[Gründe]
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. Juni 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.