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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.07.2020, Az.: 1 BvR 828/20

Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.07.2020
Aktenzeichen
1 BvR 828/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 48808
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200707.1bvr082820

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gießen - 09.04.2020 - AZ: 4 L 1479/20.GI
VGH Hessen - 14.04.2020 - AZ: 2 B 985/20

Tenor:

  1. 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  2. 2.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

  3. 3.

    Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.