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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.05.2020, Az.: 2 BvR 2347/15

Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.05.2020
Aktenzeichen
2 BvR 2347/15
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 22772
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20200527.2bvr234715

Tenor:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.