Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.05.2020, Az.: 1 BvQ 53/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde (hier: gegen Corona-Verordnungen der Länder)
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.05.2020
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 53/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2020, 24014
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200527.1bvq005320
Rechtsgrundlage
Tenor:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
[Gründe]
1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des pauschalen Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.