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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.05.2020, Az.: 1 BvQ 53/20

Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde (hier: gegen Corona-Verordnungen der Länder)

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.05.2020
Aktenzeichen
1 BvQ 53/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 24014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200527.1bvq005320

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

[Gründe]

1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des pauschalen Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.