Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 2 BvR 474/20

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.05.2020
Aktenzeichen
2 BvR 474/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 21477
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200519.2bvr047420

Verfahrensgang

vorgehend
LG München II - 18.03.2020 - AZ: 2 KLs 44 Js 5781/19

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

[Gründe]

1

Zur Begründung wird auf die Entscheidung im gleichgelagerten Verfahren 2 BvR 483/20 verwiesen.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.