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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.09.2012, Az.: 2 BvC 14/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 12.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 26346
Aktenzeichen: 2 BvC 14/11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvC 14/11

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn M ...,

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Dr. Olaf Heischel & Dr. Jan Oelbermann,

Hauptstraße 19, 10827 Berlin -

gegen

den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 7/09 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf

am 12. September 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Lübbe-Wolff

Gerhardt

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

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