Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.09.2012, Az.: 2 BvC 14/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.09.2012
- Aktenzeichen
- 2 BvC 14/11
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2012, 26346
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M ...,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Olaf Heischel & Dr. Jan Oelbermann,
Hauptstraße 19, 10827 Berlin -
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 7/09 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf
am 12. September 2012 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.