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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.09.2012, Az.: 2 BvC 14/11

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.09.2012
Aktenzeichen
2 BvC 14/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2012, 26346
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn M ...,

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Dr. Olaf Heischel & Dr. Jan Oelbermann,

Hauptstraße 19, 10827 Berlin -

gegen

den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 7/09 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf

am 12. September 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf