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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.03.2012, Az.: 1 BvR 310/12
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.03.2012
Referenz: JurionRS 2012, 25862
Aktenzeichen: 1 BvR 310/12
ECLI: [keine Angabe]

BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 310/12

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

der Frau K...

gegen

das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vom 18. November 2010 (GVBl. für Berlin S. 509)

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger,
Masing

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2012 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchhof

Eichberger

Masing

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