Beschl. v. 20.03.2012, Az.: 1 BvR 310/12
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 310/12
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Frau K...
gegen
das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vom 18. November 2010 (GVBl. für Berlin S. 509)
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger,
Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2012 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof
Eichberger
Masing
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