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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.10.2011, Az.: 2 BvC 15/11
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.10.2011
Referenz: JurionRS 2011, 28933
Aktenzeichen: 2 BvC 15/11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 48 Abs. 1 BVerfGG

BVerfG, 30.10.2011 - 2 BvC 15/11

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn B ... ,

gegen

den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 18/09 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns

am 30. Oktober 2011 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.

Voßkuhle

Di Fabio

Mellinghoff

Lübbe-Wolff

Gerhardt

Landau

Huber

Hermanns

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