Beschl. v. 30.10.2011, Az.: 2 BvC 15/11
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 30.10.2011 - 2 BvC 15/11
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn B ... ,
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 18/09 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns
am 30. Oktober 2011 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.
Voßkuhle
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns
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