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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.09.2011, Az.: 1 BvR 2509/10
Duldungspflicht von Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.09.2011
Referenz: JurionRS 2011, 44953
Aktenzeichen: 1 BvR 2509/10
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110907.1bvr250910

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Gelsenkirchen - 02.06.2010 - AZ: 24 F 484/09

OLG Hamm - 25.08.2010 - AZ: 12 UF 129/10

BVerfG - 07.10.2010 - AZ: 1 BvR 2509/10

nachgehend:

OLG Hamm - 26.01.2022 - AZ: 15 VA 18/21

BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 2509/10

Tenor:

Die einstweilige Anordnung vom 7. Oktober 2010, verlängert mit Beschluss vom 16. März 2011, wird für die Dauer von weiterensechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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