Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 03.08.2011, Az.: 2 BvR 2246/10
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 03.08.2011
Referenz: JurionRS 2011, 22982
Aktenzeichen: 2 BvR 2246/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Berlin 11.09.1996 - 12 R 591/96

OVG Berlin - 14.07.1998 - AZ: 8 B 186/96

BVerwG - 03.12.2003 - AZ: BVerwG 6 C 13.03

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
der Frau R.
...
gegen
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 6 C 13.03 -

BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 2246/10

In dem Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Richter Mellinghoff,
die Richterin Lübbe-Wolff und
den Richter Huber
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 3. August 2011
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Huber

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.