Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.07.2011, Az.: 2 BvR 491/09
Beschl. v. 19.07.2011, Az.: 2 BvR 491/09
Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Berlin - 21.03.2007 - AZ: (536) 2 StB Js 215/01 (13/04)
BGH - 04.02.2009 - AZ: 5 StR 260/08
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 491/09
Tenor:
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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