Beschl. v. 19.07.2011, Az.: 2 BvC 16/10
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Wahlprüfungsbeschwerden
1) des Herrn H.,
2) des Herrn H.,
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2010 - WP 95/09 -
BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvC 16/10
In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns
am 19. Juli 2011
beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns
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