Beschl. v. 27.07.2010, Az.: 2 BvR 3056/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Niedersachsen - 11.01.2007 - AZ: 11 K 307/06
BFH - 07.05.2009 - AZ: VI R 8/07
Fundstelle:
HFR 2010, 1236
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
der W... GmbH, vertreten
durch
den Geschäftsführer F...,
...
gegen
das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 2009 - VI R 8/07 -
BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 3056/09
In dem Verfahren
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Osterloh und
die Richter Mellinghoff, Gerhardt
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 27. Juli 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Osterloh
Mellinghoff
Gerhardt
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.