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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.07.2010, Az.: 2 BvR 3056/09
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.07.2010
Referenz: JurionRS 2010, 34288
Aktenzeichen: 2 BvR 3056/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Niedersachsen - 11.01.2007 - AZ: 11 K 307/06

BFH - 07.05.2009 - AZ: VI R 8/07

Fundstelle:

HFR 2010, 1236

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
der W... GmbH, vertreten
durch
den Geschäftsführer F...,
...
gegen
das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 2009 - VI R 8/07 -

BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 3056/09

In dem Verfahren
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Osterloh und
die Richter Mellinghoff, Gerhardt
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 27. Juli 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Osterloh
Mellinghoff
Gerhardt

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