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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.03.2010, Az.: 1 BvR 291/10
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aufgrund der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Vereinbarkeit des Rechts auf effektiven Rechtsschutz mit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei "unbedingter" Einlegung einer Berufung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.03.2010
Referenz: JurionRS 2010, 12728
Aktenzeichen: 1 BvR 291/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG München - 16.12.2009 - AZ: 11 Sa 77/08

LAG München - 16.12.2009 - AZ: 11 Sa 78/08

Rechtsgrundlage:

§ 93a Abs. 2 BVerfGG

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 11.03.2010 - AZ: 1 BvR 290/10

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerden
gegen
...

  1. a)

    den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2009 - 11 Sa 77/08 -

  2. b)

    den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2009 - 11 Sa 78/08 -

BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 291/10

In den Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier und
die Richter Bryde, Schluckebier
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 11. März 2010
einstimmig
beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

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