Beschl. v. 29.01.2010, Az.: 1 BvR 3031/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Besigheim - 28.04.2008 - AZ: 4 F 276/08
OLG Stuttgart - 17.09.2008 - AZ: 15 WF 167/08
nachgehend:
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
des Herrn H...,
gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. September 2008 - 15 WF 167/08 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Besigheim vom 28. April 2008 - 4 F 276/08 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 3031/08
In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof am 29. Januar 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Dr. W., beigeordnet.
Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof
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