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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.01.2010, Az.: 1 BvR 3031/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 29.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10435
Aktenzeichen: 1 BvR 3031/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Besigheim - 28.04.2008 - AZ: 4 F 276/08

OLG Stuttgart - 17.09.2008 - AZ: 15 WF 167/08

nachgehend:

BVerfG - 11.03.2010 - AZ: 1 BvR 3031/08

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
des Herrn H...,
gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. September 2008 - 15 WF 167/08 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Besigheim vom 28. April 2008 - 4 F 276/08 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 3031/08

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof am 29. Januar 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Dr. W., beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof

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