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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.10.2009, Az.: 1 BvR 2440/09
Rechtmäßigkeit einer zahlenmäßigen Beschränkung auch ausnahmsweise zugelassener Pressekorrespondenten bei Strafverfahren gegen jugendliche Angeklagte
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 14.10.2009
Referenz: JurionRS 2009, 23264
Aktenzeichen: 1 BvR 2440/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Ulm - 16.09.2009 - AZ: 6 KLs 41 Js 6865/09 JK

LG Ulm - 08.10.2009 - AZ: 6 KLs 41 Js 6865/09 JK

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 14.10.2009 - AZ: 1 BvR 2430/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerden

  1. 1.

    der A... GmbH,
    ...
    gegen

    1. a)

      die Verfügung des Vorsitzenden der 6. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm vom 8. Oktober 2009 - 6 KLs 41 Js 6865/09 JK -,

    2. b)

      die Mitteilung des Pressesprechers des Landgerichts Ulm vom 6. Oktober 2009,

    3. c)

      die Verfügung des Vorsitzenden der 6. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm vom 16. September 2009 - 6 KLs 41 Js 6865/09 JK - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvR 2430/09 -,

  2. 2.

    der S... GmbH,
    ...
    gegen

    1. a)

      den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2009 - 2 Ws 192/09 -,

    2. b)

      den Nichtabhilfebeschluss des Vorsitzenden der 6. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm vom 7. Oktober 2009 - 6 KLs 41 Js 6865/09 JK -,

    3. c)

      die Verfügung des Vorsitzenden der 6. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm vom 16. September 2009 - 6 KLs 41 Js 6865/09 JK - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 BvR 2440/09

BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2440/09

In den Verfahren
...
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier und
die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 14. Oktober 2009
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigen sich zugleich die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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