Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.10.2008, Az.: 1 BvR 2782/04

Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Gleichstellung des gutgläubigen Verbringers von versteckten Waren mit einem bösgläubigen Verbringer; Rechtsschutzbedürfnis einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Tabaksteuerforderung nach deren Erlöschen infolge eines Erlasses des Hauptzollamts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.10.2008
Aktenzeichen
1 BvR 2782/04
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2008, 23454
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BFH - 20.07.2004 - AZ: VII R 38 + 39/01

Fundstelle

  • HFR 2009, 301-302 (Volltext mit red. LS)

Verfahrensgegenstand

Verfassungsbeschwerden
1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 -
2. mittelbar gegen § 21 Tabaksteuergesetz u n d Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - 1 BvR 2733/04 -,
1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 39/01 -
2. mittelbar gegen § 21 Tabaksteuergesetz u n d Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - 1 BvR 2782/04

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 01.10.2008 - AZ: 1 BvR 2733/04

In dem Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
...
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Präsidenten Papier und die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 1. Oktober 2008
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen je zur Hälfte zu erstatten.