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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 31.05.2005, Az.: 2 BvC 1/05

Zulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Europawahlgesetz (EuWG)

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.05.2005
Aktenzeichen
2 BvC 1/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 34381
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. November 2004 - EuWP 04/04 -

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer,
Jentsch, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt
am 31. Mai 2005 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde.

Hassemer
Jentsch
Broß
Osterloh
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt