Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.05.2005, Az.: 2 BvR 26/02
Anforderungen an ordnungsgemäße Geschäftsverteilungsregelungen und Mitwirkungsregelungen; Begriff des gesetzlichen Richters; Regelung der Zuständigkeiten im Spruchkörper bestehender Sitzgruppen; Mitwirkungsplan in einer Großen Strafkammer
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.05.2005
- Aktenzeichen
- 2 BvR 26/02
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 26584
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 2005, X Heft 31 (Kurzinformation)
- NJW 2005, 2540-2541 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Bezugnahme auf die Anfallsliste der Großen Strafkammer (KLs-Anfallsliste) stellt ein objektives Kriterium hinsichtlich der Bestimmung der Zuständigkeit im Spruchkörper bestehender Sitzgruppen dar, so dass ein solcher Mitwirkungsplan nicht gegen das Grundrecht des gesetzlichen Richters verstößt.