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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.05.2005, Az.: 2 BvR 26/02

Anforderungen an ordnungsgemäße Geschäftsverteilungsregelungen und Mitwirkungsregelungen; Begriff des gesetzlichen Richters; Regelung der Zuständigkeiten im Spruchkörper bestehender Sitzgruppen; Mitwirkungsplan in einer Großen Strafkammer

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.05.2005
Aktenzeichen
2 BvR 26/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 26584
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 2005, X Heft 31 (Kurzinformation)
  • NJW 2005, 2540-2541 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Bezugnahme auf die Anfallsliste der Großen Strafkammer (KLs-Anfallsliste) stellt ein objektives Kriterium hinsichtlich der Bestimmung der Zuständigkeit im Spruchkörper bestehender Sitzgruppen dar, so dass ein solcher Mitwirkungsplan nicht gegen das Grundrecht des gesetzlichen Richters verstößt.