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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/02

Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation als Apothekerin; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingriffs in die gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und Berufswahl ; Anforderungen an einen präventiven Eingriff in die Berufsfreiheit; Verfassungsrechtliche Bedeutung des Suspensiveffektes

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.10.2003
Aktenzeichen
1 BvR 1594/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2003, 31212
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 2003, 3618-3619 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Ein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und -wahl liegt in der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde.

  2. 2.

    Für die Sanktion eines vorläufigen Berufsverbotes wird die Erforderlichkeit als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Wirtschaftsgüter vorausgesetzt.

  3. 3.

    Die Aufgabe des effektiven Rechtsschutzes besteht darin, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen.