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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.10.2003, Az.: 2 BvR 1309/03

Verfassungsbeschwerde gegen Aussetzungsbeschluss eines Gerichts in entsprechender Anwendung des § 148 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestehen eines dringenden schutzwürdigen Interesses an der sofortigen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung; Gedanke der Prozessökonomie als zulässiges Argument für die Aussetzung eines Rechtsstreits

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.10.2003
Aktenzeichen
2 BvR 1309/03
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2003, 30574
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JuS 2004, 536 (Volltext mit amtl. LS)
  • KF 2004, 140
  • NJW 2004, 501-502 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 2004, 720-721 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Der Aussetzungsbeschluss eines Gerichts in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO kann grundsätzlich nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde selbstständig angefochten werden.