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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.10.2003, Az.: 2 BvG 2/02

Erstattung eines von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auferlegten Betrages; Rechnungsabschlussentscheidung im Rahmen der Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft; Zahlungen zu Lasten der Bundeskasse wegen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen ; Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht; Unzulässigkeit eines Begehrens wegen Fristversäumnis; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.10.2003
Aktenzeichen
2 BvG 2/02
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 19437
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 109, 1 - 13
  • NJ 2004, 121

Tenor:

  1. I.

    Die Verfahren 2 BvG 1/02 und 2 BvG 2/02 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  2. II.

    Der vom Bundesverwaltungsgericht vorgelegte Rechtsstreit im Verfahren 2 BvG 2/02 ist eine verfassungsrechtliche Streitigkeit im Sinne des Artikel 93 Absatz 1 Nummer 3 Grundgesetz.

  3. III.

    Die Anträge werden verworfen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BVerfG - 07.10.2003 - AZ: 2 BvG 1/02