Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.10.2001, Az.: 1 BvR 1079/96

Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.10.2001
Aktenzeichen
1 BvR 1079/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2001, 28706
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 2002, 451-453 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 2002, 1334-1335 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 2002, 852 (red. Leitsatz)
  • ZMR 2002, 107-108

Redaktioneller Leitsatz

Ein Berufungsgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es erstmals im Verfahren nach der Hausratsverordnung ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsverhältnis hinsichtlich einer Wohnung begründet, obwohl der sich am Verfahren nicht beteiligende Wohnungseigentümer mangels erkennbarer Anhaktspunkte seitens des Gerichts mit dieser Möglichkeit nicht rechnen musste.