Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.06.2001, Az.: 2 BvR 507/01
Auslieferung an die Russische Föderation
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 05.06.2001
- Aktenzeichen
- 2 BvR 507/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2001, 28822
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 25 GG
- Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
- Art. 14 EuAlÜbK
Fundstelle
- NJW 2001, 3112-3113 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die deutschen Verfassungsgerichte sind von Amts wegen gehalten, in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der BRD verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind. Einer Auslieferung an die Russische Föderation stehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen, da kein Anlass zu Zweifeln an der Einhaltung des durch Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens völkervertraglich verpflichtenden Grundsatzes der Spezialität besteht.