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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.01.2001, Az.: 2 BvC 15/99

Beistand; Zulassung; Ermessen; Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.01.2001
Aktenzeichen
2 BvC 15/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2001, 18083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 2001, 795 (red. Leitsatz)

Tenor:

1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung von Herrn Walter Lohse, Bachwisstraße 6, Herisau, als Beistand wird abgelehnt.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung von Herrn Walter Lohse als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist unbegründet.

2

Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 (94) [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 49/58][BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 49/58];  68, 360 (361)und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272). Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

3

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 21. Juni 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig.

4

Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

5
6