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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.12.2000, Az.: 2 BvR 591/00

Mittelbare Beweisführung im Prozess; Mitwirkungsrechte im Strafprozess; Anspruch auf materielle Beweisteilhabe; Zulässigkeit von Bekundungen von in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Gewährsleuten im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.12.2000
Aktenzeichen
2 BvR 591/00
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2000, 30603
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 2001, 2245-2247 (Volltext mit red. LS)
  • NPA 2001

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Der Anspruch auf eine faires Verfahren kann auch durch verfahrensrechtliche Grundlagen berührt werden, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen.

  2. 2.

    Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt ein Anspruch auf Zugang zu den Quellen der materiellen Sachverhaltsfeststellung. Jenseits dieses Maßstabs ist jede weitere Ausgestaltung, insbesondere die Wahl zwischen möglichen Alternativen einer normativen Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes, dem Gesetzgeber vorbehalten.