Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.12.2000, Az.: 2 BvR 591/00
Mittelbare Beweisführung im Prozess; Mitwirkungsrechte im Strafprozess; Anspruch auf materielle Beweisteilhabe; Zulässigkeit von Bekundungen von in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Gewährsleuten im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.12.2000
- Aktenzeichen
- 2 BvR 591/00
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2000, 30603
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 Abs. 1 GG
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
- Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 103 Abs. 1 GG
- Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
- Art. 6 Abs. 3 EMRK
Fundstellen
- NJW 2001, 2245-2247 (Volltext mit red. LS)
- NPA 2001
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Der Anspruch auf eine faires Verfahren kann auch durch verfahrensrechtliche Grundlagen berührt werden, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen.
- 2.
Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt ein Anspruch auf Zugang zu den Quellen der materiellen Sachverhaltsfeststellung. Jenseits dieses Maßstabs ist jede weitere Ausgestaltung, insbesondere die Wahl zwischen möglichen Alternativen einer normativen Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes, dem Gesetzgeber vorbehalten.