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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.12.1999, Az.: 1 BvR 165/90

Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des enteignungsgleichen Eingriffs; Haftung für Staatsunrecht; Vorrang des Primärrechtsanspruchs; Zumutbarkeit der Inanspruchnahme primären verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.12.1999
Aktenzeichen
1 BvR 165/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 29855
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 2000, 350-351 (Volltext mit red. LS)
  • JURAtelegramm 2000, 199-202
  • NJW 2000, 1402 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 2000, 665 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Die Betonung der Zivilgerichte des Vorrangs verwaltungsgerichtlichen Primärrechtsschutzes in Bezug auf einen Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs, verstößt weder gegen Art. 14 GG noch gegen sonstige Grundrechte der Verfassung.