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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.11.1999, Az.: 2 BvR 1339/98

Anforderungen an Form und Inhalt eines Klageerzwingungsantrags; Anforderungen an die Darstellung des Gang des Ermittlungsverfahrens bei Schilderung des Sachverhalts; Berücksichtigung des Zwecks der Formerfordernisse; Berücksichtigung justizieller Grundrechte bei Auslegung prozessualer Normen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.11.1999
Aktenzeichen
2 BvR 1339/98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 29896
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 2000, 1027 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Anforderungen an die Darstellung des Gangs des Ermittlungsverfahrens als formelle Voraussetzung eines Klageerzwingungsantrags dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist.