Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.08.1996, Az.: 2 BvR 662/95
Prozessuales Unrecht; Zumutbarkeit; Rechtsbehelfseinlegung; Fachgericht; Monatsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.08.1996
- Aktenzeichen
- 2 BvR 662/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12453
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1997, 46-47 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Geht es um die Beseitigung groben prozessualen Unrechts, so ist es dem Betroffenen vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde grundsätzlich zumutbar, Abhilfe zunächst durch Einlegung auch eines außerordentlichen Rechtsbehelfs im fachgerichtlichen Verfahren zu suchen. Die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde wird durch eine auf solchen Rechtsbehelf hin ergehende Entscheidung neu in Lauf gesetzt.