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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.08.1996, Az.: 2 BvR 662/95

Prozessuales Unrecht; Zumutbarkeit; Rechtsbehelfseinlegung; Fachgericht; Monatsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.08.1996
Aktenzeichen
2 BvR 662/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12453
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1997, 46-47 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Geht es um die Beseitigung groben prozessualen Unrechts, so ist es dem Betroffenen vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde grundsätzlich zumutbar, Abhilfe zunächst durch Einlegung auch eines außerordentlichen Rechtsbehelfs im fachgerichtlichen Verfahren zu suchen. Die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde wird durch eine auf solchen Rechtsbehelf hin ergehende Entscheidung neu in Lauf gesetzt.