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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.05.1996, Az.: 2 BvR 2847/95

Offensichtlichkeit; Neuer Beweisantrag; Richtigkeit; Berufung; Ablehnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.05.1996
Aktenzeichen
2 BvR 2847/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12468
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1996, 2785

Amtlicher Leitsatz

Das Tatbestandsmerkmal der Offensichtlichkeit in § 313 II 1 StPO ist bei Ankündigung neuer Beweisanträge nur dann erfüllt, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann. Dies hat das Berufungsgericht zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt.