Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.05.1996, Az.: 2 BvR 2847/95
Offensichtlichkeit; Neuer Beweisantrag; Richtigkeit; Berufung; Ablehnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.05.1996
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2847/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12468
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1996, 2785
Amtlicher Leitsatz
Das Tatbestandsmerkmal der Offensichtlichkeit in § 313 II 1 StPO ist bei Ankündigung neuer Beweisanträge nur dann erfüllt, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann. Dies hat das Berufungsgericht zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt.