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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.02.1996, Az.: 1 BvR 2211/94

Klageschrift; Zulässigkeit; Anschrift des Klägers

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.02.1996
Aktenzeichen
1 BvR 2211/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12390
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1996, 1272-1273 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Zulässigkeit einer zivilprozessualen Klage kann im Einzelfall von der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers abhängig gemacht werden.