Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1996, Az.: 1 BvR 2388/95
Streitwert; Mietzinserhöhung; Willkürverbot; Gesetzesänderung; Nichtbeachtung; Richterliches Versehen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 30.01.1996
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2388/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12516
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1996, 1531 (Volltext mit red. LS)
- NJWE-MietR 1996, 145
- SGb 1996, 539 (red. Leitsatz)
- WuM 1996, 321-322 (Volltext mit amtl. LS)
- ZMR 1996, 308
Amtlicher Leitsatz
Ist sämtlichen Verfahrensbeteiligten des Instanzenzuges - und auch Teilen der einschlägigen Kommentarliteratur - eine Gesetzesänderung entgangen (hier: § 9 ZPO i. d. Fassung des Rechtspflege-Entlastungsgesetzes vom 11.1.1993), so liegt in der Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Neufassung ein bloßes richterliches Versehen, so daß die grundsätzlich in Betracht zu ziehende Grundrechtsverletzung kein besonderes Gewicht hat und damit ein leichtfertiger Umgang mit dem Grundrechtsschutz nicht festgestellt werden kann.