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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.12.1995, Az.: 2 BvR 1955/95

Rechtsanwalt; Kanzlei; Sachbearbeiter; Rechtsmittelbegründung; Schriftsatz; Bevollmächtigung; Verantwortung; Inhalt; Zugang; Rechtsmittelbeschwerdegericht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.12.1995
Aktenzeichen
2 BvR 1955/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13196
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1996, 713 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1996, 321-322

Redaktioneller Leitsatz

Entwirft ein Rechtsanwalt in einer Kanzlei, der eigentlich der Sachbearbeiter ist, eine Rechtsmittelbegründung und unterschreibt dann ein anderer, bevollmächtigter Rechtsanwalt diesen Schriftsatz im eigenen Namen, kann man grundsätzlich annehmen, daß dieser für das Schreiben einsteht und den Inhalt übernimmt. Hiermit ist den oben bezeichneten Zwecken des § 345 Abs. 2 StPO genügt. Andernfalls würde der Zugang zum Rechtsmittelbeschwerdegericht unzumutbar erschwert.