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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.10.1995, Az.: 2 BvR 2344/95

Verfassungsbeschwerde; Unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; Mißbrauchsgebühr

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.10.1995
Aktenzeichen
2 BvR 2344/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1996, 321
  • NStZ-RR 1996, 112-113 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird die Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig ausschließlich damit begründet, das Erstgericht habe eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt, und zudem einen Antrag auf Erlaß eines einstweiligen Anordnung gestellt, ohne daß eine wichtiger Grund des gemeinen Wohls auch nur dem entferntesten ersichtliche wäre, ist eine Mißbrauchgebühr in Höhe von 1.500,- DM gerechtfertigt.