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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.09.1995, Az.: 1 BvR 1787/94

Steuerliche Begünstigung; Industrieprodukte; Handwerkliche Erzeugnisse; Sachgerechtigkeit; Kunstfreiheit; Rechtssicherheit; Anknüpfung; Herstellungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.09.1995
Aktenzeichen
1 BvR 1787/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13239
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DStR 1995, 1914-1915 (Volltext mit red. LS)
  • HFR 1996, 36-37 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1996, 1127-1128 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1996, 579 (red. Leitsatz)
  • UR 1996, 97-98 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Es ist nicht verfassungswidrig, das der Gesetzgeber - im wesentlichen handgefertigte - Erzeugnisse von steuerlicher Begünstigung ausgenommen hat, die sich nicht eindeutig von Industrieprodukten unterscheiden, weil er solche Erzeugnisse nicht steuerlich fördern wollte. Sachgerechtigkeit und Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit ist gegeben, wenn er wegen der Rechtssicherheit eindeutig den Kreis der begünstigten Gegenstände bestimmen will und darum an bestimmte Arten der Produktion anknüpft.