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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.07.1995, Az.: 1 BvR 1822/94

Verfassungsbeschwerde; Frist; Gegenvorstellung; Monatsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.07.1995
Aktenzeichen
1 BvR 1822/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1995, 3248 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1996, 159 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Möglichkeit der - fristgemäßen - Verfassungsbeschwerde gegen eine Sachentscheidung kann durch die Erhebung einer Gegenvorstellung nur offengehalten werden, wenn die Gegenvorstellung innerhalb der Monatsfrist des § 93 I BVerfGG erhoben wird.