Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.05.1995, Az.: 2 BvR 671/95
Progressive Steigerung; Strafwirkung; Vollzugswirkung; Zeitfortschritt; Lebensalter; Vollstreckungsdauer; Vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung; Unrechtsgehalt; Schuldgehalt; Lebenslange Freiheitsstrafe; Gesundheitszustand; Entlassung aus der Strafhaft; Tod; Begrenzte Zeit; Besonders schwere Schuld; Siechtum; Todesnähe; Konkrete, realistische Chance; Kurze Lebensspanne
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.05.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 671/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13289
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NStZ 1996, 53-55 (Volltext mit red. LS)
- NStZ-RR 1996, 26-28 (Volltext mit red. LS)
- StV 1995, 595
Redaktioneller Leitsatz
Die Gerichte müssen die progressive Steigerung der Straf- und Vollzugswirkung beachten, die sich aus dem Zeitfortschritt und dem Anstieg des Lebensalters ergibt, wenn sie die Vollstreckungsdauer aufgrund einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung des Unrechts- und Schuldgehalts der Taten gem. §§ 57a, 57b StGB bestimmen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet sind. In Beziehung zu setzen sind auch Vollstreckungsdauer und Gesundheitszustand des Verurteilten sowie seine Aussicht würdigen, noch lebend aus der Strafhaft entlassen zu werden. Hat ein Gefangener wegen einer Erkrankung, die bald zum Tod führt, nur noch begrenzte Zeit vor sich, gewinnt diese Tatsache also auch bei der Vollstreckung einer Strafe, die wegen besonders schwerer Schuld die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren weit übersteigt, ständig an Bedeutung. Mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren wäre es, die konkrete und prinzipiell realistische Chance, wieder in Freiheit zu kommen, die das BVerfG fordert, auf einen Lebensrest zu verkürzen, der von Siechtum und Todesnähe gekennzeichnet ist. Hat der Verurteilte wegen seiner Krankheit nur noch eine kurze Lebensspanne vor sich, die für ein Leben in Freiheit reicht, kann auch eine noch so schwere Schuld innerhalb der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung besonders an Bedeutung verlieren.
Hinweis:
Ausgangsentscheidung OLG Karlsruhe vom 30. 01. 1995 - 1 Ws 14/94 L - MDR 1995, 841 = Die Justiz 1995, 379