Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.05.1995, Az.: 1 BvR 2174/94

Pflegeeltern; Beschwerde; Entscheidung des Landgerichts; Großeltern; Vormund des Kindes; Jugendamt als Amtsvormund; Entlassung; Rechtliches Gehör; Anhörung; Haushalt; Untersuchungsprinzip; Oberlandesgericht; Begründung; Rechtzeitiger Eingang

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.05.1995
Aktenzeichen
1 BvR 2174/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 30556
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Köln - 16 Wx 141/94

Fundstelle

  • FamRZ 1995, 795-796 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

Den Pflegeeltern, die eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts erhoben haben, ist auch in einem Verfahren über die Bestellung der Großeltern des Kindes zu Vormündern und die Entlassung des Jugendamtes als Amtsvormund rechtliches Gehör zu gewähren, gleichgültig ob es vorgeschrieben ist, die Pflegeeltern anzuhören, in deren Haushalt das betroffene Kind lebt, und daß das Verfahren vom Untersuchungsprinzip geleitet wird. Die Pflegeeltern sind in ihrem Recht auf rechtliches Gehör zumindest dann verletzt, wenn das OLG ihre Begründung der weiteren Beschwerde, die rechtzeitig eingegangen ist, offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen und die enthaltenen Ausführungen nicht bei der Entscheidung erwogen hat.