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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.03.1995, Az.: 1 BvR 1639/91

Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung; Nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.03.1995
Aktenzeichen
1 BvR 1639/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1996, 246 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1995, 1096 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 I GG begegnet es keinen Bedenken, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung im Falle eines nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einer Tatsacheninstanz, sondern auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt wird.