Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.03.1995, Az.: 1 BvR 1639/91
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung; Nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.03.1995
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1639/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13237
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1996, 246 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1995, 1096 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 I GG begegnet es keinen Bedenken, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung im Falle eines nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einer Tatsacheninstanz, sondern auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt wird.