Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.02.1995, Az.: 2 BvR 893/93
Vermutung; Zugang einer formlos übersandten Abschrift einer Zeugenaussage; Gewährung rechtlichen Gehörs; Rückgabepflichtige Empfangsbescheinigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 10.02.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 893/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13215
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1995, 2095 (Volltext mit red. LS) "Postzugang"
Amtlicher Leitsatz
Es besteht keine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Abschrift einer (schriftlichen) Zeugenaussage, da Postsendungen verloren gehen können. Das Gericht kann sich die Überzeugung von der Gewährung rechtlichen Gehörs durch förmliche Zustellung oder durch Befügung einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung verschaffen.