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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.12.1994, Az.: 2 BvR 1146/94

Bedrohung; Nahestehende Personen; Auslegung; Wortlaut

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.12.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1146/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13121
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JuS 1996, 272
  • Kriminalistik 1996, 54
  • NJW 1995, 2776-2777 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

§ 241 Abs. 1 StGB ist nicht verletzt, wenn die bedrohten nahestehenden Personen des Bedrohten nicht existieren. Eine andere Auslegung überschreitet die Grenze des Art. 103 Abs. 2 GG.