Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.10.1994, Az.: 2 BvR 347/93

Grundsatz der Wahlgleichheit; Wahlvorschlag; Objektiver Erklärungswert; Wählergruppe; Politische Motive

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.10.1994
Aktenzeichen
2 BvR 347/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BVerwG - 12.11.1993 - AZ: BVerwG 7 C 23/93

Fundstellen

  • DVBl 1995, 284-286 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1995, 577-579 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit, wenn ein Wahlvorschlag denn nicht als unzulässiger "Zweitvorschlag" i. S. des Art. 19 I 2 BayGemWahlG angesehen wird, wenn er formal nach seinem objektiven Erklärungswert, einer anderen Partei oder Wählergruppe zuzurechnen ist, mag er auch nach den politischen Motiven und Zielen seiner Träger als Wahlvorschlag einer anderen Organisation erscheinen können, der viele seiner Träger politisch und mitgliedschaftlich verbunden sind.