Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.08.1994, Az.: 2 BvR 2352/93
Vollständige Strafverbüßung; Anrechnung; Verfahrensfremde Auslieferungshaft; Irreparabler Schaden; Einstweilige Anordnung; Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.08.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2352/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 13145
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NStZ 1994, 607-608 (Volltext mit red. LS)
- StV 1994, 547
- StV 1995, 30
Redaktioneller Leitsatz
Bei vollständiger Verbüßung der Strafe ohne Anrechnung verfahrensfremder Auslieferungshaft entstünde ein irreparabler Schaden, wenn die Verfassungsbeschwerde begründet ist und eine einstweilige Anordnung verweigert wurde, vorzeitig aus der Strafhaft zu entlassen. Deshalb ist die einstweilige Anordnung zu erlassen.