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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.08.1994, Az.: 2 BvR 2352/93

Vollständige Strafverbüßung; Anrechnung; Verfahrensfremde Auslieferungshaft; Irreparabler Schaden; Einstweilige Anordnung; Vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.08.1994
Aktenzeichen
2 BvR 2352/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13145
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1994, 607-608 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1994, 547
  • StV 1995, 30

Redaktioneller Leitsatz

Bei vollständiger Verbüßung der Strafe ohne Anrechnung verfahrensfremder Auslieferungshaft entstünde ein irreparabler Schaden, wenn die Verfassungsbeschwerde begründet ist und eine einstweilige Anordnung verweigert wurde, vorzeitig aus der Strafhaft zu entlassen. Deshalb ist die einstweilige Anordnung zu erlassen.