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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.08.1994, Az.: 2 BvR 1547/94

Zwischenentscheidungen; Erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse; Verfassungsverstoß; Ausgangsverfahren; Fachgerichtliche Überprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.08.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1547/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1995, 316 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Zwischenentscheidungen als erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse sind regelmäßig nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, jedenfalls dann nicht, wenn der angebliche Verfassungsverstoß im Ausgangsverfahren fachgerichtlich überprüfbar ist.