Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.08.1994, Az.: 2 BvR 1547/94
Zwischenentscheidungen; Erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse; Verfassungsverstoß; Ausgangsverfahren; Fachgerichtliche Überprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.08.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1547/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 13143
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1995, 316 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Zwischenentscheidungen als erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse sind regelmäßig nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, jedenfalls dann nicht, wenn der angebliche Verfassungsverstoß im Ausgangsverfahren fachgerichtlich überprüfbar ist.