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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.08.1994, Az.: 2 BvR 647/93

Hinweispflicht; Ausgeschiedener Stoff; Strafzumessung; Form der Rüge; Strafgerichte; Berufsmäßiger Waffenträger

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.08.1994
Aktenzeichen
2 BvR 647/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1995, 2501
  • NStZ 1995, 76 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Hinweispflicht gem. §§ 154, 154a StPO, bevor ein ausgeschiedener Stoff bei der Strafzumessung berücksichtigt wird und Form der Rüge, daß ein Hinweis fehlt: Verfassungsrechtliche Prüfung.

2. Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, daß die Strafgerichte auch den berufsmäßigen Waffenträger unter § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB fallen lassen.