Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.08.1994, Az.: 1 BvR 1259/94
Bürger; Grundrechtsschutz; Substanzlose Bagatellsachen; Eigentliche Aufgabe; Fühlbare Mißbrauchsgebühren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 05.08.1994
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1259/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1995, 1418-1419 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1995, 680 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Das BVerfG muß nicht hinnehmen, daß es den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann, weil es mit substanzlosen Bagatellsachen überzogen und von seiner eigentlichen Aufgabe abgehalten wird. Derartigen Verfassungsbeschwerden ist deshalb durch Auferlegung fühlbarer Mißbrauchsgebühren zu begegnen.