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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.08.1994, Az.: 1 BvR 1259/94

Bürger; Grundrechtsschutz; Substanzlose Bagatellsachen; Eigentliche Aufgabe; Fühlbare Mißbrauchsgebühren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
05.08.1994
Aktenzeichen
1 BvR 1259/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1995, 1418-1419 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1995, 680 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Das BVerfG muß nicht hinnehmen, daß es den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann, weil es mit substanzlosen Bagatellsachen überzogen und von seiner eigentlichen Aufgabe abgehalten wird. Derartigen Verfassungsbeschwerden ist deshalb durch Auferlegung fühlbarer Mißbrauchsgebühren zu begegnen.