Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.06.1994, Az.: 2 BvR 2559/93
Tatvorwurf; Zwangsmaßnahme; Privatsphäre; Richtige Handhabung; Durchsuchungsbeschluß; Rechtsstaatliche Gründe; Mindestanforderungen an den Inhalt
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 21.06.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2559/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 13133
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1994, 3281-3282 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Der Tatvorwurf bildet den Rahmen dafür, eine Zwangsmaßnahme durchzuführen. Er begrenzt die Maßnahme und schützt die Privatsphäre des Betroffenen, wenn er richtig gehandhabt wird. Enthält ein Durchsuchungsbeschluß keine tatsächlichen Angaben über den Tatvorwurf, genügt er also nicht den aus rechtsstaatlichen Gründen zu stellenden Mindestanforderungen an den Inhalt.